Direktive 2004/23/EU Cells and Tissue

Umgang mit humanemGewebe und Zellen muss künftig aufpharmazeutischem Qualitätsniveau erfolgen.

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Gemeinschaft haben am 31.03.2004 in der Direktive 2004/23/EU die künftigen Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards hinsichtlich des Umgangs mit allogenen Geweben humanen Ursprungs gesteckt. Die ab April 2006 für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen Vorschriften regulieren im Einzelnen Entnahme, Qualitätskontrolle, Aufbereitung, Bevorratung, Lagerung und Verteilung von humanem Gewebe und Zellen. Die einzelnen Maßnahmen sind auf pharmazeutischem Niveau durchzuführen und werden in den Zusammenhang eines GMP konformen Qualitätsmanagementsystems gestellt.

Die angestrebte Erhöhung der Produktsicherheit und Qualitätsnormierung im Sinne von Arzt und Patient führt allerdings auch dazu, dass viele Krankenhäuser und Kliniken die Kosten eigener Aufbereitungsanlagen nicht mehr tragen können und die Verfügbarkeit von Allografts somit eingeschränkt wird. Dem wirkt ein Netzwerk von unabhängigen gemeinnützigen Gewebebanken mit einer zentralen Lohnherstellung entgegen, um einerseits die Effizienz von Gewebeentnahme und Verteilung der Implantate zu optimieren und andererseits die Kosten der Aufbereitung zu minimieren.