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Gewebe-Entnahme Kliniken, Gewebebank und Lohnhersteller sind Partner im
pharmazeutischen Herstellprozess.
Die Aufbereitung des Gewebes erfolgt unter Einhaltung der höchsten Qualitätsstandards unter Reinraumbedingungen. Der Hersteller ist verpflichtet nach geltendem Arzneimittelrecht eine Herstellgenehmigung bei der zuständigen Behörde zu erlangen. Nur eine solche Genehmigung, die allen pharmazeutischen Qualitätsanforderungen und neuesten nationalen und internationalen Richtlinien entspricht führt zu Anerkennung seitens CTBA. Die Inverkehrbringung erfolgt erst nach abschließender Freigabe des Produzenten und Gegenprüfung durch den ärztlichen Leiter der CTBA. Die Distribution orientiert sich individuell an den Bedürfnissen der Krankenhäuser, Kliniken und behandelnden Ärzte. Die Partner im Gesamtprozess der Herstellung werden durch die Gewebebank qualitativ
verzahnt und pharmazeutisch von einander abgegrenzt, sodass eindeutige Schnittstellen
entstehen, die höchste Transparenz und stete Nachverfolgbarkeit sicherstellen.
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