Gewebe-Entnahme

Kliniken, Gewebebank und Lohnhersteller sind Partner im pharmazeutischen Herstellprozess.

Die Entnahme des Gewebes erfolgt nach einem vorgegebenen Entnahmeprotokoll. Alle medizinischen, pharmazeutischen und vor allem ethischen Aspekte sind hier manifestiert.

home1.jpg (9683 bytes)

Die Aufbereitung des Gewebes erfolgt unter Einhaltung der höchsten Qualitätsstandards unter Reinraumbedingungen. Der Hersteller ist verpflichtet nach geltendem Arzneimittelrecht eine Herstellgenehmigung bei der zuständigen Behörde zu erlangen. Nur eine solche Genehmigung, die allen pharmazeutischen Qualitätsanforderungen und neuesten nationalen und internationalen Richtlinien entspricht führt zu Anerkennung seitens CTBA.

Die Inverkehrbringung erfolgt erst nach abschließender Freigabe des Produzenten und Gegenprüfung durch den ärztlichen Leiter der CTBA. Die Distribution orientiert sich individuell an den Bedürfnissen der Krankenhäuser, Kliniken und behandelnden Ärzte.

Die Partner im Gesamtprozess der Herstellung werden durch die Gewebebank qualitativ verzahnt und pharmazeutisch von einander abgegrenzt, sodass eindeutige Schnittstellen entstehen, die höchste Transparenz und stete Nachverfolgbarkeit sicherstellen.